Spielplatzprüfung nach DIN 79161-1 und -2

 

Gemäß der DIN 79161 ist der Betreiber von öffentlich zugänglichen Spielplätzen auch für die Sicherheit auf diesen verantwortlich. In dieser Norm sind unterschiedliche Kontrollen zur Überwachung dieser Sicherheit vorgesehen.

 

  • Visuelle Kontrolle:
  • Diese sollte wöchentlich von einer sachkundigen Person durchgeführt werden.
  • Operative Prüfung:
  • Operative Prüfungen (Verschleiß- und Stabilitätskontrollen) müssen nach den Herstellervorgaben und der DIN-EN 1176 quartalsweise erfolgen.
  •  Jährliche Inspektion:                                 
  • Die Spielplatznorm (DIN-EN 1176) schreibt eine jährliche Prüfung durch einen Qualifizierten Spielplatzprüfer vor.
  •  Erstabnahme von neuen Spielgeräten und Spielplätzen:                                  
  • Neue Spielplätze und Spielgeräte müssen durch eine Erstabnahme auf die Konformität zur Spielplatznorm (DIN-EN 1176) überprüft werden.

 

Wir bieten Ihnen diese Leistungen gerne an, durchgeführt

durch unseren Qualifizierten Spielplatzprüfer:

Thomas Macholl    

zertifiziert durch den TÜV Süd Nr. 2614007-2012

 

 

Selbstverständlich erhalten sie nach erfolgter Prüfung einen ausführlichen schriftlichen Prüfbericht welcher ihnen als Betreiber die nötige Rechtssicherheit im Falle eines Falles gibt.

 

Bei Interesse vereinbaren sie gerne einen unverbindlichen Beratungstermin

mit uns.